Allgemein

MyCityButler agiert als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Unterstützung im Alltag. Über entsprechende Marketing- und Vertriebsaktivitäten erhalten wir regelmäßig Kundenanfragen, die unseren selbstständigen Business Partnern mit ihren festangestellten Mitarbeitern – nachfolgend Alltagshelfer genannt – zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden. Zudem unterstützen wir unsere Alltagshelfer mit zahlreichen administrativen Leistungen bei ihrer täglichen Arbeit, damit sie sich voll und ganz auf ihre Kernaufgaben bei ihren Kunden konzentrieren können. MyCityButler selbst bietet keine Unterstützungsleistungen im Alltag an. Unsere Alltagshelfer sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von MyCityButler. Die Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen Alltagshelfer und Kunde zustande. Hierbei ist MyCityButler weder Stellvertreter noch Bote der Alltagshelfer bzw. der Interessenten oder Kunden. 

Die Leistungen unserer Alltagshelfer umfassen zahlreiche Unterstützungsleistungen im Alltag wie Gesellschaft leisten, Begleitung im Alltag, Hilfe im Haushalt und Organisation individueller Hilfen im Alltag, um Senioren und Menschen, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen im Alltag eingeschränkt sind und Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt oder Personen, die wegen einer Behinderung eingeschränkt sind, zu unterstützen, um ihren Alltag leichter zu machen und ihnen ein Leben mit mehr Freude und Selbstbestimmung zu ermöglichen sowie deren Angehörige zu entlasten. Interessenten können über MyCityButler passende Unterstützung finden. 

Die durch MyCityButler vermittelten Leistungen werden ausschließlich durch den Alltagshelfer erbracht. Jeder unserer Alltagshelfer ist selbständiger Unternehmer und Partner von MyCityButler mit oder ohne festangestellte(n) Mitarbeiter(n), handelt auf eigene Rechnung und unterliegt bei der Erbringung der Leistungen keinerlei Weisungen von MyCityButler. 

Interessenten

MyCityButler hat sich zum Ziel gesetzt, Senioren im Alltag zu unterstützen, um ihren Alltag leichter zu machen und ihnen ein Leben mit mehr Freude und Selbstbestimmung zu ermöglichen sowie deren Angehörige zu entlasten. Zudem unterstützen wir alle Menschen, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen im Alltag eingeschränkt sind und helfen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt oder Personen, die wegen einer Behinderung eingeschränkt sind. 

Derzeit bieten unsere Alltagshelfer ihre Unterstützung im Alltag in Köln, Aachen und Umgebung an. Wir planen aber, unseren Service in Zukunft auch in anderen Regionen anzubieten. 

Sie haben die Möglichkeit, Suchanfragen für Unterstützungsleistungen im Alltag mit Informationen zu Bedarf, Postleitzahl und Dringlichkeit an MyCityButler zu richten. Aufgrund dieser Angaben bemüht sich MyCityButler, Ihnen passende Alltagshelfer vorzuschlagen, schuldet Ihnen aber keinen Vermittlungserfolg. Sofern die Recherche erfolgreich war, schlägt MyCityButler Ihnen dann unverbindlich einen oder mehrere Alltagshelfer vor. Nachdem Sie einen Alltagshelfer ausgewählt und sich nach einem für beide Seiten erfolgreich verlaufenen Kennlerntermin für einen Alltagshelfer entschieden haben, erfolgt eine schriftliche oder mündliche Beauftragung des Alltagshelfers durch Sie. Hierbei kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und dem Alltagshelfer zustande. 

Im Regelfall benötigen wir 2-3 Werktage, um einen geeigneten Alltagshelfer für Ihren Bedarf zu finden. Nachdem wir einen Alltagshelfer für Sie gefunden haben, meldet sich dieser innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen, um weitere Details mit Ihnen zu besprechen. 

Trotz stetigen Ausbaus unseres Portfolios an Alltagshelfer kann dies in seltenen Fällen einmal passieren. Sollten wir keinen passenden Alltagshelfer für Sie finden, können Sie jederzeit erneut eine Anfrage bei uns stellen. 

Ja, unsere Mindestbuchungsdauer beträgt 3 Stunden. 

Ihre Termine vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Alltagshelfer und können mit ihm ganz individuell vereinbaren, wann Sie sich eine Unterstützung wünschen. Hierbei pflegen wir eine gute und direkte Kommunikation mit unseren Alltagshelfer, um beiderseits eine verlässliche Planung zu gewährleisten und langfristig eine verbindliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen zu lassen. 

Der erste Termin ist bei uns ein Kennlerntermin und ermöglicht Ihnen, sich ein umfassendes Bild von Ihrem Alltagshelfer und seine Dienstleistung zu machen. Dabei können Sie, sofern alles passt, auch alle weiteren Folgetermine miteinander abstimmen. Dieser Termin dauert ca. 30 Min. und ist für Sie völlig kostenlos. 

Gerne können Angehörige beim ersten Termin dabei sein, um sich auch persönlich davon überzeugen zu können, dass ihre Angehörigen sich in guten Händen befinden. Dies wird sogar von uns empfohlen, da es uns sehr wichtig ist, dass sich alle Beteiligten wohl fühlen. Zudem sind die Unterstützung und die Einschätzung der Situation durch eine weitere Person oft sehr hilfreich. 

Unsere Alltagshelfer sind Menschen verschiedenen Alters, die alle das gleiche Ziel verbindet, Menschen mit Hilfebedarf und deren Angehörige im Alltag zu entlasten und ihnen neue Lebensfreude zu geben. Alle Alltagshelfer sowie deren festangestellten Mitarbeiter durchlaufen einen mehrstufigen Qualitätsprozess, in dem wir uns mehrfach davon überzeugen, dass es sich um eine vertrauenswürdige und fachlich qualifizierte Person handelt. 

Beim Einsatz in Familien kommt es immer mal vor, dass Sach- oder Personenschäden entstehen. Damit alle Alltagshelfer von MyCityButler ausreichend gegen solche Schäden versichert sind, sehen wir für alle Alltagshelfer eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mind. 3 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden vor. 

Über MyCityButler werden zahlreiche Leistungen zur Unterstützung im Alltag angeboten, die durch unsere Alltagshelfer erbracht werden. Hierzu gehört die Begleitung im Alltag, Gesellschaft leisten, Unterstützung im Haushalt und Organisation individueller Hilfen.

Nein, in der medizinischen Pflege können nur Pflegedienste und entsprechend ausgebildete Fachkräfte unterstützen. 

Kosten & Abrechnung

Kosten entstehen Ihnen erst, wenn die Leistung durch unseren Alltagshelfer ordnungsgemäß erbracht worden ist. Ihre Anfragen telefonisch oder online sind für Sie völlig kostenfrei. 

Der durchschnittliche Endpreis unserer Alltagshelfer liegt bei 35 € pro Stunde. Dieser richtet sich nach den in Anspruch genommenen Leistungen und der jeweiligen Qualifikation der Alltagshelfer. Fahrzeiten und sonstige Nebenkosten für die Anfahrt unserer Alltagshelfer sind in dem Preis bereits enthalten. Finden Fahrten z.B. zum Einkaufen oder zum Arzt während eines Einsatzes statt, so werden diese Fahrten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer berechnet. Zu beachten ist, dass unsere Mindestbuchungsdauer pro Einsatz 3 Stunden beträgt. 

Sofern es sich bei den Leistungen unserer Alltagshelfer um ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) handelt, können die Leistungen im Rahmen von § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI (Entlastungsbetrag), § 45a Abs. 4 SGB XI (Umwandlung Pflegesachleistungen) und § 39 SGB XI (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) über eine Abtretungserklärung seitens des gesetzlich Versicherten an den Alltagshelfer durch einen externen gesetzlichen Kostenträger direkt an den Alltagshelfer erstattet werden.

Ansonsten werden die Leistungen bei MyCityButler über Privatrechnungen abgerechnet. Das heißt, dass Sie die Leistungen unserer Alltagshelfer selbst bezahlen müssen. Dies ist auch bei Privatversicherten der Fall, die sich im Nachgang die Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung erstatten lassen können.

Die Leistungen unserer Butler können ab Pflegegrad 2 über Ihr Pflegegeld und das Budget der Verhinderungspflege finanziert werden. 

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung und die Höhe variiert abhängig vom Pflegegrad einer Person zwischen 316 und 901 Euro pro Monat. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben das Pflegegeld regelmäßig an die sie unterstützenden, versorgenden und betreuenden Personen als finanzielle Anerkennung weiter. Zudem ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren (Kombinationsleistung). In diesem Fall reduziert sich jedoch das ausgezahlte Pflegegeld prozentual im Verhältnis zur Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen. Wie Sie die Leistungen kombinieren können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. 

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Zudem können bis zu 50 Prozent dieses Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. 

Sofern es sich bei den Leistungen unserer Alltagshelfer um ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) handelt, können Sie sich auch die hierfür entstehenden Aufwendungen von der Pflegekasse erstatten lassen. Dazu steht Ihnen zusätzlich zu dem oben genannten Budget seit dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit Ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Finanzierung Ihrer Ausgaben zur Verfügung. 

Sofern es sich bei den Leistungen unserer Alltagshelfer um ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) handelt, können die Leistungen im Rahmen von § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI (Entlastungsbetrag), § 45a Abs. 4 SGB XI (Umwandlung Pflegesachleistungen) und § 39 SGB XI (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) über eine Abtretungserklärung seitens des gesetzlich Versicherten an den Alltagshelfer durch einen externen gesetzlichen Kostenträger direkt an den Alltagshelfer erstattet werden.

Bei Privatversicherten kann MyCityButler nur eine Privatrechnung ausstellen, die der Versicherte im Nachgang seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung vorlegen kann.

Für alle Versicherten gilt, dass Sie sich die Bewilligung durch den externen Kostenträger zunächst schriftlich bestätigen lassen sollten, bevor Sie dort eine Erstattung Ihrer Aufwendungen beantragen

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die pflegebedürftige Person muss: 

  • mindestens den Pflegegrad 2 haben 
  • eine eingetragene Pflegeperson bei der Krankenkasse haben (d.h. eine angehörige Person, die die Pflege übernimmt) 
  • zu Hause gepflegt werden 

Sind diese Voraussetzungen gegeben und werden die Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistungen nicht genutzt, dann kann das Pflegegeld zu 100% beansprucht werden. 

Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget und kann der pflegebedürftigen Person nicht ausgezahlt werden. Auf die Verhinderungspflege besteht Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person: 

  • mindestens den Pflegegrad 2 hat 
  • von einer bei der Krankenkasse eingetragenen Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden ist 

Zudem muss die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt werden, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Grundsätzlich besteht die Beantragung der Verhinderungspflege aus vier Schritten: 

1. Bitten Sie Ihre Krankenkasse um Zusendung des Antrags auf Verhinderungspflege oder laden Sie das Formular von der Website Ihrer Krankenkasse herunter. 

2. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es an Ihre Krankenkasse. 

3. Warten Sie die Bestätigung der Krankenkasse auf Übernahme der Verhinderungspflege ab. 

4. Reichen Sie nun monatlich unsere Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen Sie sich den Betrag erstatten. 

Wichtiger Hinweis: Idealerweise beantragen Sie eine stundenweise Verhinderungspflege, damit die Pflegeversicherung unsere Rechnungen auch problemlos erstattet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege mit Rat und Tat über unseren Antragservice.

Kunden

Nachdem wir einen Alltagshelfer für Sie gefunden haben, meldet sich dieser innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen, um weitere Details mit Ihnen zu besprechen 

Es kann in seltenen Fällen leider auch mal vorkommen, dass Sie beim Kennlerntermin feststellen, dass der von uns für Sie ausgewählte Alltagshelfer nicht optimal zu Ihnen passt. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, damit wir schnellstmöglich für Sie eine andere passende Lösung finden können. 

Grundsätzlich ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Terminvereinbarungen Ihr Alltagshelfer. Möchten Sie einen Termin absagen oder verschieben, dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail direkt bei ihm. Die Kontaktdaten Ihres Alltagshelfers finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen zugesendet haben. 

In diesem Fall bitten wir Sie, uns schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, damit wir einen Ersatz für Ihren Alltagshelfer finden können. Da wir in ständigem Kontakt mit unseren Alltagshelfern stehen, sorgen wir für Urlaubszeiten rechtzeitig für einen Ersatz. In allen anderen Fällen bemühen wir uns darum, kurzfristig einen Ersatz für Ihren Alltagshelfer zu finden, können dies aber nicht garantieren. 

  • Qualifizierte und langjährig erfahrene Alltagshelfer
  • Flexible und bedarfsgerechte Verfügbarkeit der Alltagshelfer
  • Unsere Alltagshelfer können einmalig oder regelmäßig beauftragt werden
  • Einfache Abrechnung mit allen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
  • Unterstützung beim Umgang und Schriftwechsel mit Krankenkasse und Pflegeversicherung
  • Kostenlose Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Unterstützung im Alltag
  • u. v. m.

Alltagshelfer

Unsere Alltagshelfer sind Business Partner von MyCityButler und arbeiten auf selbständiger Basis in Form eines Gewerbes mit oder ohne festangestellte(n) Mitarbeiter(n) mit uns zusammen. Hierbei setzen sie ihren Stundensatz, Arbeitszeiten und -dauer sowie den Arbeitsort selber fest und stellen nach geleisteter Dienstleistung ihren Kunden eine Rechnung. 

Ja! Für die Zusammenarbeit mit MyCityButler als selbständiger Business Partner muss ein Gewerbe angemeldet werden. Deren festangestellte Mitarbeiter dagegen sind per Arbeitsvertrag in Voll- oder Teilzeit tätig und brauchen daher keinen Gewerbeschein. 

Für alle selbständigen Business Partner übernimmt MyCityButler neben zahlreichen anderen Leistungen die Rechnungsschreibung. Zu Beginn eines jeden Monats erstellt MyCityButler für alle Alltagshelfer die Rechnungen für deren Kunden in deren Namen. Hierzu benötigt MyCityButler lediglich die von den Kunden unterschriebenen Leistungsnachweise mit den erbrachten Leistungen und Stunden.

MyCityButler erbringt als Dienstleistungsunternehmen für seine selbständigen Business Partner abhängig vom gewählten Partnerstatus (Member oder Network) zahlreiche Serviceleistungen, damit sie sich voll und ganz auf ihre Kernaufgaben bei ihren Kunden konzentrieren können.

Die Serviceleistungen von MyCityButler umfassen:

  • IT
  • Vertrieb & Marketing
  • Vertragsmanagement
  • Forderungsmanagement und Mahnwesen
  • Rechnungsschreibung und Abrechnung mit Krankenkassen
  • Zurverfügungstellung von Werbemitteln und Formularen
  • Unterstützung bei der Existenzgründung und behördlichen Registrierung gem. AnFoeVO
  • u. v. m.
Abhängig vom gewählten Partnerstatus (Member oder Network) genießen Sie als selbständigen Business Partner von MyCityButler zahlreiche nachfolgend beschriebenen Vorteile:
  • Regelmäßige Übermittlung von neuen Kundenanfragen
  • Attraktives Einkommen als selbständiger Alltagshelfer
  • Unterstützung bei allen Themen rund um die Selbständigkeit
  • Weitestgehende Entlastung von lästigen Verwaltungsarbeiten
  • Kompetente und tatkräftige Unterstützung beim Aufbau der Selbständigkeit
  • Regelmäßiger Austausch mit anderen Selbständigen in der Alltagshilfe
  • Fachliche Begleitung bei der behördlichen Registrierung des eigenen Angebotes zur Unterstützung im Alltag gem. AnFoeVO
  • u. v. m.

Ja! Alle unsere Alltagshelfer und deren festangestellte Mitarbeiter durchlaufen einen mehrstufigen Prüfungsprozess, bevor sie mit Familien und Haushalten in Kontakt treten können. Jeden einzelnen Alltagshelfer und festangestellten Mitarbeiter lernen wir persönlich kennen und fordern neben der Überprüfung der Personalien (Vorlage einer Ausweiskopie) auch ein aktuelles und einwandfreies Führungszeugnis. Darüber hinaus ist von selbständigen Business Partnern die jeweilige Tätigkeitserlaubnis (Gewerbeschein), Qualifikationsnachweise, eine Steuernummer und soweit erforderlich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorzulegen. Unsere selbständigen Business Partner verfügen über viel Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit als Fachkraft in der sozialen Betreuung im Bereich der angebotenen Dienstleistungen und können in der Regel Qualifikationsnachweise wie z.B. Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise, Erste-Hilfe-Kurse oder Zertifikate für die Betreuung von Demenzkranken oder für die Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen nach §43b und 53c SGB XI etc. vorlegen.

Unsere selbstständiger Business Partner können neben Arbeitszeit und Ort auch selbst bestimmen, wann sie Urlaub machen möchten. Hierbei schätzen wir jedoch eine gute Kommunikation und begrüßen es, über die Urlaubspläne frühzeitig informiert zu werden, damit rechtzeitig für Ersatz bei den Kunden gesorgt werden kann. Für festangestellte Mitarbeiter erfolgt dies im Rahmen der betrieblichen Urlaubsplanung. Für den Krankheitsfall gilt dasselbe. 

Grundsätzlich suchen wir motivierte, engagierte und zuverlässige Alltagshelfer, die Senioren und hilfebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen unterstützen möchten. Zudem setzen wir voraus, dass unsere Alltagshelfer sowie ihre festangestellten Mitarbeiter keinen Eintrag im Führungszeugnis haben und gute Deutschkenntnisse mit einwandfreien Umgangsformen besitzen. Erfahrung im Bereich Hauswirtschaft sind von Vorteil aber nicht Voraussetzung und Quereinsteiger sind ausdrücklich erwünscht!

Nein, unsere Alltagshelfer benötigen zur Leistungserbringung möglichst viel Erfahrung in der sozialen Betreuung und Empathie im Umgang mit Senioren und hilfebedürftigen Menschen. 

Ja, dies ist im Rahmen einer Festanstellung bei einem unserer selbstständigen Business Partner möglich. Diese Nebentätigkeit sollte jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen und das erzielte Einkommen nicht höher als das Haupteinkommen sein. 

Bewerbung

Ausgehend von der Online-Bewerbung als selbständiger Business Partner überprüfen wir alle Angaben, lernen uns gegenseitig kennen und starten bei beidseitigem Interesse und nach Prüfung aller eingereichten Dokumente die Zusammenarbeit. Die Bewerbung als festangestellter Mitarbeiter erfolgt im üblichen Bewerbungsverfahren über eine Kurzbewerbung per Online-Formular oder E-Mail mit anschließendem Interview.

Ein Gewerbe kann gegen eine Verwaltungsgebühr persönlich oder im Internet beim Gewerbeamt beantragt werden. Hierzu informieren wir unsere selbstständigen Business Partner in unserem Interview sehr ausführlich. 

Beim Einsatz in Familien kommt es immer mal vor, dass Sach- oder Personenschäden entstehen. Damit alle Alltagshelfer von MyCityButler ausreichend gegen solche Schäden versichert sind, sehen wir für alle Alltagshelfer eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mind. 3 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden zu günstigen Konditionen vor. Alle anderen Versicherungen wie z.B. Kranken- und Rentenversicherung müssen privat getragen werden.

Verdienst

Unsere selbstständigen Business Partner bestimmen ihre Preise selber. Bei der Kalkulation der individuellen Stundensätze unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten sollte neben der eigenen Qualifikation und Erfahrung in der Betreuung und Alltagsunterstützung ebenso die zu erbringenden Leistungen als auch die Servicegebühr von MyCityButler in Höhe von 10 % vom Netto-Umsatz berücksichtigt werden. Der durchschnittliche Stundensatz unserer Alltagshelfer liegt derzeit bei 35 €. Für festangestellte Mitarbeiter ist das individuelle Gehalt im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt.

Als selbstständiger Business Partner bei MyCityButler braucht man sich nicht um die Rechnungsstellung zu kümmern. Das übernimmt MyCityButler. Am Ende jeden Monats werden die vom Alltagshelfer und dem Kunden unterschriebenen Leistungsnachweise im Original an MyCityButler übermittelt. MyCityButler erstellt dann die Rechnungen im Namen der Alltagshelfer an deren Kunden, die diese dann direkt an den Alltagshelfer bezahlen oder der Alltagshelfer rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Festangestellte Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt gemäß den Vereinbarungen im jeweiligen Arbeitsvertrag.

Die Leistungen von MyCityButler werden über eine Servicegebühr in Höhe von 10 % vom Netto-Umsatz zzgl. gesetzlicher MwSt. monatlich mit unseren selbstständigen Business Partnern abgerechnet.

Über entsprechende Marketing- und Vertriebsaktivitäten erhalten wir regelmäßig Kundenanfragen, die wir individuell bearbeiten und dann unseren Alltagshelfern, deren Profile am besten auf die jeweiligen Anfragen passen, per E-Mail zuschicken. Der Alltagshelfer vereinbart dann einen Kennlerntermin mit dem Kunden, damit dieser sich ein umfassendes Bild von dem Alltagshelfer und seiner Dienstleistung machen kann. Sofern alles passt, erfolgt die Aufnahme einer Vertragsbeziehung über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Alltagshelfer und Kunde sowie die Abstimmung der Folgetermine, die dann von dem Alltagshelfer oder einem seiner festangestellten Mitarbeitern wahrgenommen werden.

In der Regel arbeiten unsere Alltagshelfer ca. 30-40 Stunden in der Woche. Unsere selbständigen Business Partner können selbst entscheiden, wie viele Stunden sie arbeiten möchten. Für festangestellte Mitarbeiter ist die individuelle Arbeitszeit im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt. In der Regel sind das 10-40 Stunden pro Woche.

Umsatzsteuer – Wenn der Umsatz des Gewerbes im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro betrug und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird, fällt keine Umsatzsteuer an. 

Gewerbesteuer – Wenn der Gewinn (Einnahmen abzgl. Ausgaben) des Gewerbes jährlich nicht mehr als 24.500 Euro beträgt, fällt keine Gewerbesteuer an. 

Einkommensteuer – Auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb muss gemäß § 15 EStG Einkommensteuer gezahlt werden. Gemäß Einkommensteuer Splittingtabelle 2018 sind Einkommen bis 18.099 € steuerfrei. 

Hinweis: Die obigen Informationen zum Thema – Steuern erfolgen ohne Gewähr und dienen nicht der Hilfeleistung und Beratung in Steuersachen!