Unser Antragsservice - Ihre Unterstützung bei Anträgen an die Pflegekasse

Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei vorhandenem Pflegegrad auch weitere finanzielle Förderungen von der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme von Services und Hilfsmitteln.

Zur Nutzung der Möglichkeiten der finanziellen Förderung ist jedoch meist eine Antragstellung notwendig, der dann eine Bewilligung durch die Pflegekasse folgen muss. Dies bedeutet, dass bei den vielen Möglichkeiten auch viele Anträge gestellt werden müssen.

MyCityButler bietet seinen Kunden mit einem eigens dafür geschaffenen Antragsservice kompetente und nachhaltige Unterstützung bei der Umsetzung. Wir kümmern uns darum, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche an Ihre Pflegekasse genehmigt bekommen. Dadurch sparen Sie nicht nur Kosten, sondern bekommen auch die Hilfe bewilligt, die Ihnen zusteht.

Antrag zur Kostenübernahme - Hausnotruf

Antrag zur Kostenübernahme von Hausnotruf als Pflegehilfsmittel §78 SGB XI

  • Die Pflegekasse übernimmt, unter bestimmten Voraussetzungen, eine monatliche Pauschale von 25,50 Euro für den Hausnotruf.
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Antrag zur Kostenübernahme - Pflegehilfsmittel

Antrag zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmittel §78 SGB XI

  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis 40,00 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel.
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Antrag zur Kostenübernahme - Verhinderungspflege

Antrag zur Kostenübernahme Verhinderungspflege §39 SGB XI

  • Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Antrag zur Kostenübernahme - Kurzzeitpflege

Antrag zur Kostenübernahme für Kurzzeitpflege zuhause §39 SGB XI

  • Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Pflegekassen beteiligen sich an den im Rahmen einer Kurzzeitpflege anfallenden Pflegekosten mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro jährlich.
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Antrag zur Kostenübernahme - Entlastungsbetrag

Antrag für Entlastungsbetrag §45 SGB XI

  • Wenig bekannt ist bislang, dass alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben. Mit diesem Betrag können Sie eine MYCityButler Alltagshilfe engagieren.
  • Werden 125 Euro nicht pro Monat ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden, da nicht verwendete Entlastungsbeträge angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden können.
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Antrag auf Zuschuss – Wohnumfeldverbessernde Massnahmen

Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes §40 SGB XI

  • Im Einzelfall können von der Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Diesen Zuschuss kann jeder beantragen, bei dem die Vorversicherungszeit erfüllt ist und die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
  • Zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören sowohl Umbaumaßnahmen als auch technische Hilfen wie Einbau eines Treppenlifts, Umbau von Wanne zur Dusche oder das Verlegen eines rutschhemmenden Bodenbelags.
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen - Umwandlungsanspruch

Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten.
  • Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags der Pflegesachleistung nicht überschreiten. 
  • MyCityButler übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung einschließlich der Überwachung bis zur Bewilligung durch die Pflegekasse.

Sie haben noch Fragen?

Für Fragen zu unserem Antragsservice stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir sind gerne für Sie da.